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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
der Firma Converter Solutions Systemtechnik GmbH.
- Vertragsabschluß
Angebote der Converter Solutions Systemtechnik
GmbH sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung
der Converter Solutions Systemtechnik GmbH oder durch deren Lieferung zustande.
Er richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen, die durch Annahme
der bestellten Ware oder Leistungen vom Besteller anerkannt werden, dies
gilt auch, wenn die Converter Solutions Systemtechnik GmbH anderslautenden
Bedingungen des Bestellers nicht ausdrücklich widersprechen. Nebenabreden
und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Converter Solutions
Systemtechnik GmbH. Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Ansprüche
aus dem Vertrag abzutreten.
Lieferung
Der Besteller erhält mit Auftragsbestätigung
die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Converter Solutions
Systemtechnik GmbH.
Converter Solutions Systemtechnik GmbH verkauft ausschließlich unter Geltung
dieser Bedingungen und der Besteller erkennt diese als verbindlich an. Bei
Software erwirbt der Besteller das Nutzungsrecht an dem verkauften Programm
für den eigenen Bedarf. Sämtliche darüber hinausgehende Rechte verbleiben
beim Hersteller. Soweit ein Programm eine vom Softwarehersteller ausgegebene
Seriennummer hat, muß diese bei Wiederverkauf auf der Rechnung vermerkt
sein. Eine Reproduktion der Programme, ganz oder auszugsweise auf gleiche
oder andere Träger, ist dem Erwerber nicht gestattet. Dies gilt für Programmhandbücher
und programmergänzende Unterlagen entsprechend. Die Converter Solutions
Systemtechnik GmbH ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.
Unwesentliche Abweichungen der gelieferten Ware und Dienstleistungen von
den Angebotsunterlagen sind zulässig und gelten als vereinbart, sofern sie
die Leistungen des bestellten Programms erfüllen oder beinhalten. Verzögert
sich eine Leistung über den von Converter Solutions Systemtechnik GmbH zugesagten
Zeitpunkt hinaus, so können abweichend von den Rechten aus §§ 325, 326 BGB
Ansprüche auf Nachbesserung erst nach Ablauf einer vom Besteller gesetzten
angemessenen Frist und Nachfrist geltend gemacht werden.Versand und Zustellung - auch bei Teillieferungen - erfolgen auf Rechnung
des Bestellers. Erfüllungsort ist Sitz der Converter Solutions Systemtechnik
GmbH . Dies gilt auch
dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde oder Schecks und Wechsel
zur Erfüllung der Zahlungspflicht übergeben wurden. Nimmt Converter Solutions
Systemtechnik GmbH den Versand mit eigenen Transportmitteln vor, geht die
Gefahr mit Abgang aus dem Lager der Converter Solutions Systemtechnik GmbH
auf den Besteller über. Dies gilt auch für Versendungen innerhalb Berlins,
unabhängig davon, ob der Transport durch Converter Solutions Systemtechnik
GmbH oder Dritte durchgeführt wird. Ist die Ware versandbereit oder abholbereit
und verzögert sich die Versendung oder die Abholung aus Gründen, die der
Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige
der Versand- bzw. Abholbereitschaft auf den Besteller über. Converter Solutions
Systemtechnik GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen
im Namen und für Rechnung des Bestellers zu üblichen Bedingungen zu versichern.
Preise und Zahlungsbedingungen, Stornierungsgebühr
Unsere Preise verstehen sich rein netto frei Versandstelle. Alle Versandkosten,
insbesondere Verpackung, Transportkosten und Transportversicherungen sowie
die gesetzliche Mehrwertsteuer gehen zu Lasten des Bestellers. Alle Preise
und Nebenkosten werden nach der zur Zeit der Lieferung anwendbaren Preisliste
von Converter Solutions Systemtechnik GmbH
berechnet. Zahlungen sind sofort und ohne Abzüge fällig, außer wenn dies
in der Rechnung anders vermerkt ist. Unbeschadet einer anderslautenden Bestimmung
des Bestellers werden Zahlungen auf die jeweils ältesten Rechnungen verrechnet.
Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und für uns kosten- und
spesenfrei angenommen, Schecks werden nur für uns kosten- und spesenfrei
angenommen. Im kaufmännischen Verkehr steht dem Besteller kein Zurückbehaltungsrecht
gegenüber Forderungen der Converter Solutions Systemtechnik GmbH zu. Eine
Aufrechnung ist nur mit Gegenforderungen möglich, die von Converter Solutions
Systemtechnik GmbH unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im
kaufmännischen Verkehr nur mit Zustimmung von Converter Solutions Systemtechnik
GmbH. Alle unsere Forderungen einschließlich derjenigen für die wir Wechsel
hereingenommen haben oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort
fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder uns nach
dem Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen
des Bestellers bekannt wird, insoweit reicht als Nachweis eine Kreditauskunft.
Converter Solutions Systemtechnik GmbH ist dann auch berechtigt, noch ausstehende
Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
auszuführen. Sind Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch bei Ablauf
einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, kann Converter Solutions Systemtechnik
GmbH vom Vertrag zurücktreten. Bei Verzug werden Zinsen in Höhe von 2% über
dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Bei Stornierung
einer an Converter Solutions Systemtechnik GmbH abgegebenen Bestellung seitens
des Bestellers, ist Converter Solutions Systemtechnik GmbH berechtigt, soweit
nicht auf Vertragserfüllung bestanden wird, mindestens 10% Stornierungsgebühr
des Auftragswertes zu berechnen.Wird eine von Converter Solutions Systemtechnik GmbH
als unverkäufliche Händlerversion verkaufte und gekennzeichnete Software-Version
von einem Händler an einen Kunden weiterverkauft, erfolgt von Converter
Solutions Systemtechnik GmbH eine Nachberechnung in Höhe der Differenz zum
Netto-Endkundenverkaufspreis der Software.
Gewährleistung
Converter Solutions
Systemtechnik GmbH übernimmt keine Gewähr für die Tauglichkeit der gelieferten
Software oder Hardware für ein bestimmtes Computersystem, es sei denn, die
Lauffähigkeit wird seitens der Converter Solutions Systemtechnik GmbH schriftlich
garantiert. Jeder Besteller ist verpflichtet, die von Converter Solutions
Systemtechnik GmbH gelieferte Ware unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit
hin zu untersuchen. Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb
von acht Tagen nach Empfang der Ware gegenüber Converter Solutions Systemtechnik
GmbH schriftlich vorzubringen. Nachweislich verborgene Mängel müssen unverzüglich
nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden. Werden Mängel nicht rechtzeitig
angezeigt, gilt die Ware als vertragsgemäß abgenommen. Sämtliche Gewährleistungsansprüche
gelten damit als erloschen. Die Gewährleistungspflicht der Converter Solutions
Systemtechnik GmbH beschränkt sich nach ihrer Wahl auf Ersatzlieferung oder
Nachbesserung im Rahmen der Gewährleistung des Herstellers. Sofern nicht
anders vermerkt, beträgt die Gewährleistungsfrist
vierundzwanzig Monate. Im kaufmännischen
Verkehr ist Converter Solutions Systemtechnik GmbH außerdem berechtigt,
die Gewährleistung zunächst auf die Abtretung eigener Ansprüche gegenüber
Herstellern, Lieferanten oder Autoren zu beschränken. Führt die Abtretung
zu keiner ausreichenden Befriedigung oder ist bei Abtretung bereits erkennbar, daß eine Befriedung nicht möglich sein wird, beschränkt sich die Gewährleistung
nach ihrer Wahl auf Minderung, Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Ist die
Ware bei Gefahrenübergang mit einem Fehler behaftet, so ist Converter Solutions
Systemtechnik GmbH zunächst Gelegenheit zur Beseitigung
zu geben. Solange sind Ansprüche auf Wandlung oder Minderung ausgeschlossen.
Ist die Mängelbeseitigung durch Converter Solutions Systemtechnik GmbH endgültig
fehlgeschlagen, kann der Besteller nach seiner Wahl anteilige Herabsetzung
des Kaufpreises oder vollständige Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe
der Ware verlangen. Rücksendungen sind nur mit ausdrücklicher Einwilligung
des Verkäufers zugelassen. Beanstandungen der Ware hebt die Annahme und
Zahlungspflicht des Käufers nicht auf. Die Aufrechnung mit bestrittenen
Gegenforderungen ist nicht zulässig. Converter Solutions Systemtechnik GmbH
kann anstelle von Nachbesserung Ersatzlieferung leisten. In diesem Falle
sind Wandlung und Minderung ausgeschlossen. Im Falle der Nachbesserung übernimmt
Converter Solutions Systemtechnik GmbH die Arbeitskosten. Alle sonstigen
Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen
Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt
der Kunde, soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis
stehen. Im übrigen beurteilt sich die Erstattungsfähigkeit von erforderlichen
Mehrkosten der Converter Solutions Systemtechnik GmbH nach § 476a BGB.
Datenrettung und Neuinstallation von Software gehören nicht zur
Gewährleistung. Ebenso gehen Fahrtkosten, Fahrtzeiten und
Transportkosten zu Lasten des Käufers. Wird
fehlerhafte Ware an die Converter Solutions Systemtechnik GmbH zurückgesandt,
so kann Converter Solutions Systemtechnik GmbH die Reparatur ablehnen, wenn
der Sendung keine Rechnungskopie und kein Liefernachweis beigefügt sind.
Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, daß ein Gewährleistungsfall
nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweils
gültigen Servicepreisen der Converter Solutions Systemtechnik GmbH berechnet.
Haftung
Converter Solutions Systemtechnik
GmbH haftet nicht für durch sie oder ihre Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig
verursachten Schäden. Dies gilt für sämtliche vertraglichen Ansprüche. Die
Haftung für grob fahrlässiges Verschulden und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
bleibt davon unberührt. Die Haftung ist grundsätzlich auf den Wert der Warenlieferung
der Höhe nach beschränkt. Im übrigen haftet die Converter Solutions Systemtechnik
GmbH nur für vorhersehbare Schäden. Gegen Schäden, welche den Wert der Ware
wesentlich übersteigen, hat sich der Besteller auf eigene Kosten angemessen
zu versichern. Verletzt er diese Obliegenheit, ist eine den Wert der Ware
übersteigende vertragliche Haftung ausgeschlossen. Sämtliche vertraglichen
Ansprüche mit Ausnahme der Gewährleistung verjähren innerhalb von sechs Monaten seit Lieferung bzw. Erbringung
der Service-Leistung.
Produkthaftung
Converter Solutions Systemtechnik
GmbH weist ausdrücklich darauf hin, daß sie u.a. Software von Herstellern
vertreibt, mit denen sie weder juristisch noch wirtschaftlich identisch
oder verflochten ist. Converter Solutions Systemtechnik GmbH ist daher bei
Produkten, die nicht von ihr hergestellt werden, nicht Hersteller im Sinne
von § 4, Abs. 1 Produkthaftungsgesetz. Der Besteller hat sich angemessen
gegen Sach- bzw. Personenschäden, die durch die Benutzung der von der Converter
Solutions Systemtechnik GmbH gelieferten Ware entstehen können, zu versichern.
Bei Verletzung dieser Obliegenheiten haftet der Besteller Converter Solutions
Systemtechnik GmbH insoweit aus positiver Forderungsverletzung. Soweit der
Besteller Wiederverkäufer ist, wird vereinbart, daß er den Vertragsgegenstand
in den Verkehr bringt.Die Produkthaftung von Converter Solutions Systemtechnik GmbH
ist ausgeschlossen, wenn der Besteller die Ware in den Verkehr bringt oder
nach den Umständen davon auszugehen ist, daß das Produkt den Fehler, der
den Schaden verursacht hat, noch nicht hatte, als der Besteller es in den
Verkehr brachte oder nutzte, der Fehler darauf beruht, daß das Produkt in
dem Zeitpunkt, in dem der Hersteller es in den Verkehr brachte, dazu zwingenden
Rechtsvorschriften entsprochen hat, oder der Fehler nach dem Stand der Wissenschaft
und Technik in dem Zeitpunkt, in dem das Produkt in den Verkehr gelangte,
nicht erkannt werden konnte.
Im Fall der Geltendmachung von Produkthaftungsansprüchen ist der Besteller
zunächst mit der Abtretung von Ansprüchen gegenüber Dritten einverstanden,
die von ihm vorrangig geltend zu machen sind. Dies gilt nicht, wenn im Zeitpunkt
der Anspruchstellung erkennbar ist, daß eine Befriedigung aus der Abtretung
nicht zu erreichen ist. Bis zur Rechtskraft einer Entscheidung in diesem
Fall, verzichtet Converter Solutions Systemtechnik GmbH
auf die Einrede der Verjährung.
Gewerbliche Schutzrechte
Converter
Solutions Systemtechnik GmbH übernimmt keine Haftung dafür, daß die von
ihr gelieferte Ware keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzt. Der
Besteller ist verpflichtet, Converter Solutions Systemtechnik GmbH unverzüglich
Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt
werden. Sind die gelieferten Waren nach Entwürfen oder Anweisungen des Bestellers
erstellt worden, so hat der Besteller Converter Solutions Systemtechnik
GmbH von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen
gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden.
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt Eigentum
von Converter Solutions Systemtechnik GmbH
bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag
und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Besteller.
Der Besteller ist zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, nicht aber zur Verpfändung und Sicherheitsübereignung
in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der
Besteller auf das Eigentum der Converter Solutions Systemtechnik GmbH hinzuweisen
und die Converter Solutions Systemtechnik GmbH unverzüglich zu unterrichten.
Bei Weiterveräußerung an Dritte ist der Besteller dafür verantwortlich,
daß der Dritte die Rechte von Converter Solutions Systemtechnik GmbH berücksichtigt.
Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leihstellung
von Converter Solutions Systemtechnik GmbH oder bei Vermögensverfall des
Bestellers, darf Converter Solutions Systemtechnik GmbH zur Geltendmachung
des Eigentumsvorbehaltes an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Bestellers
betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes
oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch Converter Solutions Systemtechnik
GmbH gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Besteller Kaufmann ist.
Der Besteller tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware
im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der
Bestellung im voraus an Converter Solutions Systemtechnik GmbH ab. Converter
Solutions Systemtechnik GmbH ist im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges
einziehungsberechtigt und -verpflichtet. Auf Verlangen von Converter Solutions
Systemtechnik GmbH wird der Besteller die abgetretenen Forderungen benennen.
Converter Solutions Systemtechnik GmbH darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche
jederzeit diese Abtretung offenlegen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten
die Zahlungsansprüche von Converter Solutions Systemtechnik GmbH um mehr
als 20 %, gibt Converter Solutions Systemtechnik GmbH auf Verlangen des
Bestellers den übersteigenden Teil der Sicherheiten frei. Für Test- und
Vorführzwecke gelieferte Ware bleibt im Eigentum von Converter Solutions
Systemtechnik GmbH. Sie darf von Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung
mit Converter Solutions Systemtechnik GmbH benutzt werden.
Export- und Importgenehmigungen
Von Converter Solutions Systemtechnik GmbH gelieferte Produkte und
technisches Know-How sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem
Besteller vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von
Vertragsprodukten - einzeln oder in systemintegrierter Form - ist für
den Besteller genehmigungspflichtig und unterliegt den
Außenwirtschaftvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des
anderen, mit dem Besteller vereinbarten Lieferlandes. Der Besteller muss
sich über diese Vorschriften selbständig informieren. Unabhängig
davon, ob der Besteller den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten
Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung,
die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen
Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte
exportiert. Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an
Dritte, mit oder ohne Kenntnis von Converter Solutions Systemtechnik
GmbH bedarf gleichzeitig der Übertragung der
Exportgenehmigungsbedingungen. Der Besteller haftet für die
ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber Converter
Solutions Systemtechnik GmbH.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, so wird sie durch diejenige
wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
Bestimmung am nächsten kommt.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist Berlin. Anwendbar ist ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Allgemeine Bestimmungen
Verkaufspreise sind empfohlene Preisangaben, sofern nicht anders festgelegt. Alle Preisangaben
verstehen sich ab dem Jahr 2002 als Euro-Preise
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle aufgeführten Produktbezeichnungen und Firmenembleme unterliegen den
gesetzlichen Copyright-Bestimmungen und sind u. U. Eigentum der entsprechenden
Besitzer.
Converter Solutions Systemtechnik GmbH Potsdamer
Strasse 98 14612 Falkensee
Telefon: 03322-2790-0 Fax: 03322-2790-59Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Ralf Naujoks Handelsregister: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin, HRB 58259
Umsatzsteuer-Ident-Nummer: DE812002698
AGBs der GmbH zum Download als PDF
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