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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
der Firma Converter Solutions, Dipl.-Ing. Ralf Naujoks.
- Vertragsabschluß
Angebote der Converter Solutions sind freibleibend. Ein Vertrag kommt
erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Converter Solutions oder
durch deren Lieferung zustande. Er richtet sich ausschließlich nach diesen
Bedingungen, die durch Annahme der bestellten Ware oder Leistungen vom Besteller
anerkannt werden, dies gilt auch, wenn die Converter Solutions anderslautenden
Bedingungen des Bestellers nicht ausdrücklich widersprechen. Nebenabreden
und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Converter Solutions.
Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
Lieferung
Der Besteller erhält mit
Auftragsbestätigung die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Converter Solutions. Converter Solutions verkauft ausschließlich unter Geltung
dieser Bedingungen und der Besteller erkennt diese als verbindlich an. Bei
Software erwirbt der Besteller das Nutzungsrecht an dem verkauften Programm
für den eigenen Bedarf. Sämtliche darüber hinausgehende Rechte verbleiben
beim Hersteller. Soweit ein Programm eine vom Softwarehersteller ausgegebene
Seriennummer hat, muss diese bei Wiederverkauf auf der Rechnung vermerkt sein.
Eine Reproduktion der Programme, ganz oder auszugsweise auf gleiche oder andere
Träger, ist dem Erwerber nicht gestattet. Dies gilt für Programmhandbücher
und programmergänzende Unterlagen entsprechend. Die Converter Solutions ist
in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt. Unwesentliche Abweichungen
der gelieferten Ware und Dienstleistungen von den Angebotsunterlagen sind
zulässig und gelten als vereinbart, sofern sie die Leistungen des bestellten
Programms erfüllen oder beinhalten. Verzögert sich eine Leistung über den
von Converter Solutions zugesagten Zeitpunkt hinaus, so können abweichend
von den Rechten aus §§ 325, 326 BGB Ansprüche auf Nachbesserung erst nach
Ablauf einer vom Besteller gesetzten angemessenen Frist und Nachfrist geltend
gemacht werden.
Versand und Zustellung - auch bei Teillieferungen - erfolgen auf Rechnung
des Bestellers. Erfüllungsort ist Sitz der Converter Solutions. Dies gilt
auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde oder Schecks und Wechsel
zur Erfüllung der Zahlungspflicht übergeben wurden. Nimmt Converter Solutions
den Versand mit eigenen Transportmitteln vor, geht die Gefahr mit Abgang aus
dem Lager der Converter Solutions auf den Besteller über. Dies gilt auch für
Versendungen innerhalb Berlins, unabhängig davon, ob der Transport durch Converter
Solutions oder Dritte durchgeführt wird. Ist die Ware versandbereit oder abholbereit
und verzögert sich die Versendung oder die Abholung aus Gründen, die der Besteller
zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versand-
bzw. Abholbereitschaft auf den Besteller über. Converter Solutions ist berechtigt,
aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Bestellers
zu üblichen Bedingungen zu versichern.
Preise und Zahlungsbedingungen, Stornierungsgebühr
Unsere Preise verstehen sich rein
netto frei Versandstelle. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten
und Transportversicherungen sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer gehen zu
Lasten des Bestellers. Alle Preise und Nebenkosten werden nach der zur Zeit
der Lieferung anwendbaren Preisliste von Converter Solutions berechnet. Zahlungen
sind sofort und ohne Abzüge fällig, außer wenn dies in der Rechnung anders
vermerkt ist. Unbeschadet einer anderslautenden Bestimmung des Bestellers
werden Zahlungen auf die jeweils ältesten Rechnungen verrechnet. Wechsel werden
nur nach besonderer Vereinbarung und für uns kosten- und spesenfrei angenommen,
Schecks werden nur für uns kosten- und spesenfrei angenommen. Im kaufmännischen
Verkehr steht dem Besteller kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber Forderungen
der Converter Solutions zu. Eine Aufrechnung ist nur mit Gegenforderungen
möglich, die von Converter Solutions unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
sind, im kaufmännischen Verkehr nur mit Zustimmung von Converter Solutions.
Alle unsere Forderungen einschließlich derjenigen für die wir Wechsel hereingenommen
haben oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn
die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder uns nach dem Vertragsabschluß
eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers
bekannt wird, insoweit reicht als Nachweis eine Kreditauskunft. Converter
Solutions ist dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen
nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Sind Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht
erbracht, kann Converter Solutions vom Vertrag zurücktreten. Bei Verzug werden
Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank
berechnet. Bei Stornierung einer an Converter Solutions abgegebenen Bestellung
seitens des Bestellers, ist Converter Solutions berechtigt, soweit nicht auf
Vertragserfüllung bestanden wird, mindestens 10% Stornierungsgebühr des Auftragswertes
zu berechnen.
Wird eine von Converter Solutions als unverkäufliche Händlerversion verkaufte
und gekennzeichnete Software-Version von einem Händler an einen Kunden weiterverkauft,
erfolgt von Converter Solutions eine Nachberechnung in Höhe der Differenz
zum Netto-Endkundenverkaufspreis der Software.
Gewährleistung
Converter Solutions übernimmt keine Gewähr für die Tauglichkeit der gelieferten
Software oder Hardware für ein bestimmtes Computersystem, es sei denn, die
Lauffähigkeit wird seitens der Converter Solutions schriftlich garantiert.
Jeder Besteller ist verpflichtet, die von Converter Solutions gelieferte Ware
unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit hin zu untersuchen. Beanstandungen
sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von acht Tagen nach Empfang der
Ware gegenüber Converter Solutions schriftlich vorzubringen. Nachweislich
verborgene Mängel müssen unverzüglich nach Entdeckung schriftlich angezeigt
werden. Werden Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gilt die Ware als vertragsgemäß
abgenommen. Sämtliche Gewährleistungsansprüche gelten damit als erloschen.
Die Gewährleistungspflicht der Converter Solutions beschränkt sich nach ihrer
Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung im Rahmen der Gewährleistung des
Herstellers. Sofern nicht anders vermerkt, beträgt die Gewährleistungsfrist
vierundzwanzig Monate. Im kaufmännischen Verkehr ist Converter Solutions außerdem berechtigt,
die Gewährleistung zunächst auf die Abtretung eigener Ansprüche gegenüber
Herstellern, Lieferanten oder Autoren zu beschränken. Führt die Abtretung
zu keiner ausreichenden Befriedigung oder ist bei Abtretung bereits erkennbar, daß eine Befriedung nicht möglich sein wird, beschränkt sich die Gewährleistung
nach ihrer Wahl auf Minderung, Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Ist die
Ware bei Gefahrenübergang mit einem Fehler behaftet, so ist Converter Solutions
zunächst Gelegenheit zur Beseitigung zu geben. Solange sind Ansprüche auf Wandlung
oder Minderung ausgeschlossen. Ist die Mängelbeseitigung durch Converter Solutions
endgültig fehlgeschlagen, kann der Besteller nach seiner Wahl anteilige Herabsetzung
des Kaufpreises oder vollständige Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe
der Ware verlangen. Rücksendungen sind nur mit ausdrücklicher Einwilligung
des Verkäufers zugelassen. Beanstandungen der Ware hebt die Annahme und Zahlungspflicht
des Käufers nicht auf. Die Aufrechnung mit bestrittenen Gegenforderungen ist
nicht zulässig. Converter Solutions kann anstelle von Nachbesserung Ersatzlieferung
leisten. In diesem Falle sind Wandlung und Minderung ausgeschlossen. Im Falle
der Nachbesserung übernimmt Converter Solutions die Arbeitskosten. Alle sonstigen
Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten,
insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Kunde, soweit
diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen. Im
übrigen beurteilt sich die Erstattungsfähigkeit von erforderlichen Mehrkosten
der Converter Solutions nach § 476a BGB. Datenrettung und Neuinstallation
von Software gehören nicht zur Gewährleistung. Ebenso gehen Fahrtkosten,
Fahrtzeiten und Transportkosten zu Lasten des Käufers.
Wird fehlerhafte Ware an die Converter
Solutions zurückgesandt, so kann Converter Solutions die Reparatur ablehnen,
wenn der Sendung keine Rechnungskopie und kein Liefernachweis beigefügt sind.
Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, daß ein Gewährleistungsfall nicht
vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweils gültigen
Servicepreisen der Converter Solutions berechnet.
Haftung
Converter Solutions haftet nicht für durch sie oder ihre Erfüllungsgehilfen
leicht fahrlässig verursachten Schäden. Dies gilt für sämtliche vertraglichen
Ansprüche. Die Haftung für grob fahrlässiges Verschulden und das Fehlen zugesicherter
Eigenschaften bleibt davon unberührt. Die Haftung ist grundsätzlich auf den
Wert der Warenlieferung der Höhe nach beschränkt. Im übrigen haftet die Converter
Solutions nur für vorhersehbare Schäden. Gegen Schäden, welche den Wert der
Ware wesentlich übersteigen, hat sich der Besteller auf eigene Kosten angemessen
zu versichern. Verletzt er diese Obliegenheit, ist eine den Wert der Ware
übersteigende vertragliche Haftung ausgeschlossen. Sämtliche vertraglichen
Ansprüche mit Ausnahme der Gewährleistung verjähren innerhalb von sechs Monaten seit Lieferung bzw. Erbringung
der Service-Leistung.
Produkthaftung
Converter Solutions weist ausdrücklich darauf hin, daß sie u.a. Software von
Herstellern vertreibt, mit denen sie weder juristisch noch wirtschaftlich
identisch oder verflochten ist. Converter Solutions ist daher bei Produkten,
die nicht von ihr hergestellt werden, nicht Hersteller im Sinne von § 4, Abs.
1 Produkthaftungsgesetz. Der Besteller hat sich angemessen gegen Sach- bzw.
Personenschäden, die durch die Benutzung der von der Converter Solutions gelieferten
Ware entstehen können, zu versichern. Bei Verletzung dieser Obliegenheiten
haftet der Besteller Converter Solutions insoweit aus positiver Forderungsverletzung.
Soweit der Besteller Wiederverkäufer ist, wird vereinbart, daß er den Vertragsgegenstand
in den Verkehr bringt.
Die Produkthaftung von Converter Solutions ist ausgeschlossen, wenn der Besteller
die Ware in den Verkehr bringt oder nach den Umständen davon auszugehen ist,
daß das Produkt den Fehler, der den Schaden verursacht hat, noch nicht hatte,
als der Besteller es in den Verkehr brachte oder nutzte, der Fehler darauf
beruht, daß das Produkt in dem Zeitpunkt, in dem der Hersteller es in den
Verkehr brachte, dazu zwingenden Rechtsvorschriften entsprochen hat, oder
der Fehler nach dem Stand der Wissenschaft und Technik in dem Zeitpunkt, in
dem das Produkt in den Verkehr gelangte, nicht erkannt werden konnte.
Im Fall der Geltendmachung von Produkthaftungsansprüchen ist der Besteller
zunächst mit der Abtretung von Ansprüchen gegenüber Dritten einverstanden,
die von ihm vorrangig geltend zu machen sind. Dies gilt nicht, wenn im Zeitpunkt
der Anspruchstellung erkennbar ist, daß eine Befriedigung aus der Abtretung
nicht zu erreichen ist. Bis zur Rechtskraft einer Entscheidung in diesem Fall,
verzichtet Converter Solutions auf die Einrede der Verjährung.
Gewerbliche Schutzrechte
Converter Solutions übernimmt keine Haftung dafür, daß die von ihr gelieferte
Ware keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzt. Der Besteller ist verpflichtet,
Converter Solutions unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber
derartige Verletzungen gerügt werden. Sind die gelieferten Waren nach Entwürfen
oder Anweisungen des Bestellers erstellt worden, so hat der Besteller Converter
Solutions von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen
gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden.
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt Eigentum von Converter Solutions
bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und
darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Besteller. Der
Besteller ist zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, nicht aber zur Verpfändung und Sicherheitsübereignung
in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der
Besteller auf das Eigentum der Converter Solutions hinzuweisen und die Converter
Solutions unverzüglich zu unterrichten. Bei Weiterveräußerung an Dritte ist
der Besteller dafür verantwortlich, daß der Dritte die Rechte von Converter
Solutions berücksichtigt. Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen
Lieferungen oder Leihstellung von Converter Solutions oder bei Vermögensverfall
des Bestellers, darf Converter Solutions zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes
an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Bestellers betreten und die Vorbehaltsware
an sich nehmen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung
des Liefergegenstandes durch Converter Solutions gelten nicht als Vertragsrücktritt,
sofern der Besteller Kaufmann ist. Der Besteller tritt seine Forderungen aus
der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware
bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im voraus an Converter Solutions ab.
Converter Solutions ist im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt
und -verpflichtet. Auf Verlangen von Converter Solutions wird der Besteller
die abgetretenen Forderungen benennen. Converter Solutions darf zur Sicherung
seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offenlegen. Übersteigt
der Wert der Sicherheiten die Zahlungsansprüche von Converter Solutions um
mehr als 20 %, gibt Converter Solutions auf Verlangen des Bestellers den übersteigenden
Teil der Sicherheiten frei. Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Ware bleibt
im Eigentum von Converter Solutions. Sie darf von Kunden nur aufgrund gesonderter
Vereinbarung mit Converter Solutions benutzt werden.
Export- und Importgenehmigungen
Von Converter Solutions gelieferte Produkte
und technisches Know-How sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem
Besteller vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten
- einzeln oder in systemintegrierter Form - ist für den Besteller genehmigungspflichtig
und unterliegt den Außenwirtschaftvorschriften der Bundesrepublik Deutschland
bzw. des anderen, mit dem Besteller vereinbarten Lieferlandes. Der Besteller
muß sich über diese Vorschriften selbständig informieren. Unabhängig davon,
ob der Besteller den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte
angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige
Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor
er solche Produkte exportiert. Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten
durch Kunden an Dritte, mit oder ohne Kenntnis von Converter Solutions bedarf
gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Besteller
haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber Converter
Solutions.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam,
so wird sie durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen
Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist Berlin. Anwendbar
ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Allgemeine Bestimmungen
Verkaufspreise sind empfohlene Preisangaben, sofern nicht anders festgelegt.
Alle Preisangaben verstehen sich ab dem Jahr 2002 als
Euro Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Alle aufgeführten Produktbezeichnungen und Firmenembleme unterliegen den
gesetzlichen Copyright-Bestimmungen und sind u. U. Eigentum der entsprechenden
Besitzer.
Converter Solutions
Inhaber: Dipl.-Ing. Ralf Naujoks,
Potsdamer
Strasse 98
14612 Falkensee
Telefon: 03322-2790-0
Fax: 03322-2790-59
Umsatzsteuer-Ident-Nummer: DE
136358036
AGBs der Einzelfirma zum Download als PDF
Stand: 1.5.2007
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