- Vertragsabschluß
Angebote der Converter Solutions sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst
durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Converter Solutions oder durch
deren Lieferung zustande. Er richtet sich ausschließlich nach diesen
Bedingungen, die durch Annahme der bestellten Ware oder Leistungen vom
Besteller anerkannt werden, dies gilt auch, wenn die Converter Solutions
anderslautenden Bedingungen des Bestellers nicht ausdrücklich widersprechen.
Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der
Converter Solutions. Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus
dem Vertrag abzutreten.
- Lieferung
Der Besteller erhält mit Auftragsbestätigung die nachfolgenden
allgemeinen Geschäftsbedingungen der Converter Solutions. Converter Solutions
verkauft ausschließlich unter Geltung dieser Bedingungen und der Besteller
erkennt diese als verbindlich an. Bei Software erwirbt der Besteller das
Nutzungsrecht an dem verkauften Programm für den eigenen Bedarf. Sämtliche
darüber hinausgehende Rechte verbleiben beim Hersteller. Soweit ein Programm
eine vom Softwarehersteller ausgegebene Seriennummer hat, muß diese bei
Wiederverkauf auf der Rechnung vermerkt sein. Eine Reproduktion der Programme,
ganz oder auszugsweise auf gleiche oder andere Träger, ist dem Erwerber nicht
gestattet. Dies gilt für Programmhandbücher und programmergänzende
Unterlagen entsprechend. Die Converter Solutions ist in zumutbarem Umfang zu
Teillieferungen berechtigt. Unwesentliche Abweichungen der gelieferten Ware
und Dienstleistungen von den Angebotsunterlagen sind zulässig und gelten als
vereinbart, sofern sie die Leistungen des bestellten Programms erfüllen oder
beinhalten. Verzögert sich eine Leistung über den von Converter Solutions
zugesagten Zeitpunkt hinaus, so können abweichend von den Rechten aus §§
325, 326 BGB Ansprüche auf Nachbesserung erst nach Ablauf einer vom Besteller
gesetzten angemessenen Frist und Nachfrist geltend gemacht werden.
Versand und Zustellung - auch bei Teillieferungen - erfolgen auf Rechnung
des Bestellers. Erfüllungsort ist Sitz der Converter Solutions. Dies gilt
auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde oder Schecks und
Wechsel zur Erfüllung der Zahlungspflicht übergeben wurden. Nimmt Converter
Solutions den Versand mit eigenen Transportmitteln vor, geht die Gefahr mit
Abgang aus dem Lager der Converter Solutions auf den Besteller über. Dies
gilt auch für Versendungen innerhalb Berlins, unabhängig davon, ob der
Transport durch Converter Solutions oder Dritte durchgeführt wird. Ist die
Ware versandbereit oder abholbereit und verzögert sich die Versendung oder
die Abholung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die
Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versand- bzw. Abholbereitschaft auf den
Besteller über. Converter Solutions ist berechtigt, aber nicht verpflichtet,
Lieferungen im Namen und für Rechnung des Bestellers zu üblichen Bedingungen
zu versichern.
- Preise und Zahlungsbedingungen, Stornierungsgebühr
Unsere Preise verstehen sich rein netto frei Versandstelle. Alle
Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten und
Transportversicherungen sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer gehen zu Lasten
des Bestellers. Alle Preise und Nebenkosten werden nach der zur Zeit der
Lieferung anwendbaren Preisliste von Converter Solutions berechnet. Zahlungen
sind sofort und ohne Abzüge fällig, außer wenn dies in der Rechnung anders
vermerkt ist. Unbeschadet einer anderslautenden Bestimmung des Bestellers
werden Zahlungen auf die jeweils ältesten Rechnungen verrechnet. Wechsel
werden nur nach besonderer Vereinbarung und für uns kosten- und spesenfrei
angenommen, Schecks werden nur für uns kosten- und spesenfrei angenommen. Im
kaufmännischen Verkehr steht dem Besteller kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber
Forderungen der Converter Solutions zu. Eine Aufrechnung ist nur mit
Gegenforderungen möglich, die von Converter Solutions unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind, im kaufmännischen Verkehr nur mit
Zustimmung von Converter Solutions. Alle unsere Forderungen einschließlich
derjenigen für die wir Wechsel hereingenommen haben oder für die
Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn die
Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder uns nach dem Vertragsabschluß
eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des
Bestellers bekannt wird, insoweit reicht als Nachweis eine Kreditauskunft.
Converter Solutions ist dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und
Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Sind
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch bei Ablauf einer angemessenen
Nachfrist nicht erbracht, kann Converter Solutions vom Vertrag zurücktreten.
Bei Verzug werden Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank berechnet. Bei Stornierung einer an Converter Solutions
abgegebenen Bestellung seitens des Bestellers, ist Converter Solutions
berechtigt, soweit nicht auf Vertragserfüllung bestanden wird, mindestens 10%
Stornierungsgebühr des Auftragswertes zu berechnen.
Wird eine von Converter Solutions als unverkäufliche Händlerversion
verkaufte und gekennzeichnete Software-Version von einem Händler an einen
Kunden weiterverkauft, erfolgt von Converter Solutions eine Nachberechnung in
Höhe der Differenz zum Netto-Endkundenverkaufspreis der Software.
- Gewährleistung
Converter Solutions übernimmt keine Gewähr für die Tauglichkeit der
gelieferten Software oder Hardware für ein bestimmtes Computersystem, es sei
denn, die Lauffähigkeit wird seitens der Converter Solutions schriftlich
garantiert. Jeder Besteller ist verpflichtet, die von Converter Solutions
gelieferte Ware unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit hin zu untersuchen.
Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von acht Tagen
nach Empfang der Ware gegenüber Converter Solutions schriftlich vorzubringen.
Nachweislich verborgene Mängel müssen unverzüglich nach Entdeckung
schriftlich angezeigt werden. Werden Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gilt
die Ware als vertragsgemäß abgenommen. Sämtliche Gewährleistungsansprüche
gelten damit als erloschen. Die Gewährleistungspflicht der Converter
Solutions beschränkt sich nach ihrer Wahl auf Ersatzlieferung oder
Nachbesserung im Rahmen der Gewährleistung des Herstellers. Sofern nicht
anders vermerkt, beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate. Im kaufmännischen
Verkehr ist Converter Solutions außerdem berechtigt, die Gewährleistung zunächst
auf die Abtretung eigener Ansprüche gegenüber Herstellern, Lieferanten oder
Autoren zu beschränken. Führt die Abtretung zu keiner ausreichenden
Befriedigung oder ist bei Abtretung bereits erkennbar, daß eine Befriedung
nicht möglich sein wird, beschränkt sich die Gewährleistung nach ihrer Wahl
auf Minderung, Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Ist die Ware bei Gefahrenübergang
mit einem Fehler behaftet, so ist Converter Solutions zunächst Gelegenheit
zur Beseitung zu geben. Solange sind Ansprüche auf Wandlung oder Minderung
ausgeschlossen. Ist die Mängelbeseitigung durch Converter Solutions endgültig
fehlgeschlagen, kann der Besteller nach seiner Wahl anteilige Herabsetzung des
Kaufpreises oder vollständige Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe
der Ware verlangen. Rücksendungen sind nur mit ausdrücklicher Einwilligung
des Verkäufers zugelassen. Beanstandungen der Ware hebt die Annahme und
Zahlungspflicht des Käufers nicht auf. Die Aufrechnung mit bestrittenen
Gegenforderungen ist nicht zulässig. Converter Solutions kann anstelle von
Nachbesserung Ersatzlieferung leisten. In diesem Falle sind Wandlung und
Minderung ausgeschlossen. Im Falle der Nachbesserung übernimmt Converter
Solutions die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die
mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die
Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Kunde, soweit diese
sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen. Im übrigen
beurteilt sich die Erstattungsfähigkeit von erforderlichen Mehrkosten der
Converter Solutions nach § 476a BGB. Wird fehlerhafte Ware an die Converter
Solutions zurückgesandt, so kann Converter Solutions die Reparatur ablehnen,
wenn der Sendung keine Rechnungskopie und kein Liefernachweis beigefügt sind.
Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, daß ein Gewährleistungsfall
nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den
jeweils gültigen Servicepreisen der Converter Solutions berechnet.
- Haftung
Converter Solutions haftet nicht für durch sie oder ihre Erfüllungsgehilfen
leicht fahrlässig verursachten Schäden. Dies gilt für sämtliche
vertraglichen Ansprüche. Die Haftung für grob fahrlässiges Verschulden und
das Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt davon unberührt. Die Haftung
ist grundsätzlich auf den Wert der Warenlieferung der Höhe nach beschränkt.
Im übrigen haftet die Converter Solutions nur für vorhersehbare Schäden.
Gegen Schäden, welche den Wert der Ware wesentlich übersteigen, hat sich der
Besteller auf eigene Kosten angemessen zu versichern. Verletzt er diese
Obliegenheit, ist eine den Wert der Ware übersteigende vertragliche Haftung
ausgeschlossen. Sämtliche vertraglichen Ansprüche verjähren innerhalb von
sechs Monaten seit Lieferung bzw. Erbringung der Service-Leistung.
- Produkthaftung
Converter Solutions weist ausdrücklich darauf hin, daß sie u.a. Software
von Herstellern vertreibt, mit denen sie weder juristisch noch wirtschaftlich
identisch oder verflochten ist. Converter Solutions ist daher bei Produkten,
die nicht von ihr hergestellt werden, nicht Hersteller im Sinne von § 4, Abs.
1 Produkthaftungsgesetz. Der Besteller hat sich angemessen gegen Sach- bzw.
Personenschäden, die durch die Benutzung der von der Converter Solutions
gelieferten Ware entstehen können, zu versichern. Bei Verletzung dieser
Obliegenheiten haftet der Besteller Converter Solutions insoweit aus positiver
Forderungsverletzung. Soweit der Besteller Wiederverkäufer ist, wird
vereinbart, daß er den Vertragsgegenstand in den Verkehr bringt.
Die Produkthaftung von Converter Solutions ist ausgeschlossen, wenn der
Besteller die Ware in den Verkehr bringt oder nach den Umständen davon
auszugehen ist, daß das Produkt den Fehler, der den Schaden verursacht hat,
noch nicht hatte, als der Besteller es in den Verkehr brachte oder nutzte, der
Fehler darauf beruht, daß das Produkt in dem Zeitpunkt, in dem der Hersteller
es in den Verkehr brachte, dazu zwingenden Rechtsvorschriften entsprochen hat,
oder der Fehler nach dem Stand der Wissenschaft und Technik in dem Zeitpunkt,
in dem das Produkt in den Verkehr gelangte, nicht erkannt werden konnte.
Im Fall der Geltendmachung von Produkthaftungsansprüchen ist der Besteller
zunächst mit der Abtretung von Ansprüchen gegenüber Dritten einverstanden,
die von ihm vorrangig geltend zu machen sind. Dies gilt nicht, wenn im
Zeitpunkt der Anspruchstellung erkennbar ist, daß eine Befriedigung aus der
Abtretung nicht zu erreichen ist. Bis zur Rechtskraft einer Entscheidung in
diesem Fall, verzichtet Converter Solutions auf die Einrede der Verjährung.
- Gewerbliche Schutzrechte
Converter Solutions übernimmt keine Haftung dafür, daß die von ihr
gelieferte Ware keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzt. Der
Besteller ist verpflichtet, Converter Solutions unverzüglich Mitteilung zu
machen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden. Sind die
gelieferten Waren nach Entwürfen oder Anweisungen des Bestellers erstellt
worden, so hat der Besteller Converter Solutions von allen Forderungen
freizustellen, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von
Dritten erhoben werden.
- Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt Eigentum von Converter Solutions bis zur Erfüllung aller,
auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der
gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Besteller. Der Besteller ist zur
Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter
Eigentumsvorbehalt berechtigt, nicht aber zur Verpfändung und Sicherheitsübereignung
in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der
Besteller auf das Eigentum der Converter Solutions hinzuweisen und die
Converter Solutions unverzüglich zu unterrichten. Bei Weiterveräußerung an
Dritte ist der Besteller dafür verantwortlich, daß der Dritte die Rechte von
Converter Solutions berücksichtigt. Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und
zukünftigen Lieferungen oder Leihstellung von Converter Solutions oder bei
Vermögensverfall des Bestellers, darf Converter Solutions zur Geltendmachung
des Eigentumsvorbehaltes an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des
Bestellers betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen. Die Geltendmachung
des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch
Converter Solutions gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Besteller
Kaufmann ist. Der Besteller tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der
Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum
Zeitpunkt der Bestellung im voraus an Converter Solutions ab. Converter
Solutions ist im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges
einziehungsberechtigt und -verpflichtet. Auf Verlangen von Converter Solutions
wird der Besteller die abgetretenen Forderungen benennen. Converter Solutions
darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung
offenlegen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Zahlungsansprüche von
Converter Solutions um mehr als 20 %, gibt Converter Solutions auf Verlangen
des Bestellers den übersteigenden Teil der Sicherheiten frei. Für Test- und
Vorführzwecke gelieferte Ware bleibt im Eigentum von Converter Solutions. Sie
darf von Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit Converter Solutions
benutzt werden.
- Export- und Importgenehmigungen
Von Converter Solutions gelieferte Produkte und technisches Know-How sind
zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Besteller vereinbarten
Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten - einzeln oder in
systemintegrierter Form - ist für den Besteller genehmigungspflichtig und
unterliegt den Außenwirtschaftvorschriften der Bundesrepublik Deutschland
bzw. des anderen, mit dem Besteller vereinbarten Lieferlandes. Der Besteller
muß sich über diese Vorschriften selbständig informieren. Unabhängig
davon, ob der Besteller den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten
Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die
ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden
einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert. Jede Weiterlieferung von
Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit oder ohne Kenntnis von Converter
Solutions bedarf gleichzeitig der Übertragung der
Exportgenehmigungsbedingungen. Der Besteller haftet für die ordnungsgemäße
Beachtung dieser Bedingungen gegenüber Converter Solutions.
- Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, so wird sie durch
diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist Berlin. Anwendbar ist ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Allgemeine Bestimmungen
Verkaufspreise sind empfohlene Preisangaben, sofern nicht
anders festgelegt. Alle Preisangaben verstehen sich ab dem Jahr 2002 als
Euro-Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Alle aufgeführten Produktbezeichnungen und Firmenembleme unterliegen den
gesetzlichen Copyright-Bestimmungen und sind u. U. Eigentum der entsprechenden
Besitzer.
Converter Solutions Systemtechnik GmbH
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