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Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

der Firma Converter Solutions Systemtechnik GmbH, Dipl.-Ing. Ralf Naujoks.

  1. Vertragsabschluß

    Angebote der Converter Solutions sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Converter Solutions oder durch deren Lieferung zustande. Er richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen, die durch Annahme der bestellten Ware oder Leistungen vom Besteller anerkannt werden, dies gilt auch, wenn die Converter Solutions anderslautenden Bedingungen des Bestellers nicht ausdrücklich widersprechen. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Converter Solutions. Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

  2. Lieferung

    Der Besteller erhält mit Auftragsbestätigung die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Converter Solutions. Converter Solutions verkauft ausschließlich unter Geltung dieser Bedingungen und der Besteller erkennt diese als verbindlich an. Bei Software erwirbt der Besteller das Nutzungsrecht an dem verkauften Programm für den eigenen Bedarf. Sämtliche darüber hinausgehende Rechte verbleiben beim Hersteller. Soweit ein Programm eine vom Softwarehersteller ausgegebene Seriennummer hat, muß diese bei Wiederverkauf auf der Rechnung vermerkt sein. Eine Reproduktion der Programme, ganz oder auszugsweise auf gleiche oder andere Träger, ist dem Erwerber nicht gestattet. Dies gilt für Programmhandbücher und programmergänzende Unterlagen entsprechend. Die Converter Solutions ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt. Unwesentliche Abweichungen der gelieferten Ware und Dienstleistungen von den Angebotsunterlagen sind zulässig und gelten als vereinbart, sofern sie die Leistungen des bestellten Programms erfüllen oder beinhalten. Verzögert sich eine Leistung über den von Converter Solutions zugesagten Zeitpunkt hinaus, so können abweichend von den Rechten aus §§ 325, 326 BGB Ansprüche auf Nachbesserung erst nach Ablauf einer vom Besteller gesetzten angemessenen Frist und Nachfrist geltend gemacht werden.

    Versand und Zustellung - auch bei Teillieferungen - erfolgen auf Rechnung des Bestellers. Erfüllungsort ist Sitz der Converter Solutions. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde oder Schecks und Wechsel zur Erfüllung der Zahlungspflicht übergeben wurden. Nimmt Converter Solutions den Versand mit eigenen Transportmitteln vor, geht die Gefahr mit Abgang aus dem Lager der Converter Solutions auf den Besteller über. Dies gilt auch für Versendungen innerhalb Berlins, unabhängig davon, ob der Transport durch Converter Solutions oder Dritte durchgeführt wird. Ist die Ware versandbereit oder abholbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abholung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versand- bzw. Abholbereitschaft auf den Besteller über. Converter Solutions ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Bestellers zu üblichen Bedingungen zu versichern.

  3. Preise und Zahlungsbedingungen, Stornierungsgebühr

    Unsere Preise verstehen sich rein netto frei Versandstelle. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten und Transportversicherungen sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer gehen zu Lasten des Bestellers. Alle Preise und Nebenkosten werden nach der zur Zeit der Lieferung anwendbaren Preisliste von Converter Solutions berechnet. Zahlungen sind sofort und ohne Abzüge fällig, außer wenn dies in der Rechnung anders vermerkt ist. Unbeschadet einer anderslautenden Bestimmung des Bestellers werden Zahlungen auf die jeweils ältesten Rechnungen verrechnet. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und für uns kosten- und spesenfrei angenommen, Schecks werden nur für uns kosten- und spesenfrei angenommen. Im kaufmännischen Verkehr steht dem Besteller kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber Forderungen der Converter Solutions zu. Eine Aufrechnung ist nur mit Gegenforderungen möglich, die von Converter Solutions unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im kaufmännischen Verkehr nur mit Zustimmung von Converter Solutions. Alle unsere Forderungen einschließlich derjenigen für die wir Wechsel hereingenommen haben oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder uns nach dem Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt wird, insoweit reicht als Nachweis eine Kreditauskunft. Converter Solutions ist dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Sind Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, kann Converter Solutions vom Vertrag zurücktreten. Bei Verzug werden Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Bei Stornierung einer an Converter Solutions abgegebenen Bestellung seitens des Bestellers, ist Converter Solutions berechtigt, soweit nicht auf Vertragserfüllung bestanden wird, mindestens 10% Stornierungsgebühr des Auftragswertes zu berechnen.

    Wird eine von Converter Solutions als unverkäufliche Händlerversion verkaufte und gekennzeichnete Software-Version von einem Händler an einen Kunden weiterverkauft, erfolgt von Converter Solutions eine Nachberechnung in Höhe der Differenz zum Netto-Endkundenverkaufspreis der Software.

  4. Gewährleistung

    Converter Solutions übernimmt keine Gewähr für die Tauglichkeit der gelieferten Software oder Hardware für ein bestimmtes Computersystem, es sei denn, die Lauffähigkeit wird seitens der Converter Solutions schriftlich garantiert. Jeder Besteller ist verpflichtet, die von Converter Solutions gelieferte Ware unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit hin zu untersuchen. Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware gegenüber Converter Solutions schriftlich vorzubringen. Nachweislich verborgene Mängel müssen unverzüglich nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden. Werden Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gilt die Ware als vertragsgemäß abgenommen. Sämtliche Gewährleistungsansprüche gelten damit als erloschen. Die Gewährleistungspflicht der Converter Solutions beschränkt sich nach ihrer Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung im Rahmen der Gewährleistung des Herstellers. Sofern nicht anders vermerkt, beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate. Im kaufmännischen Verkehr ist Converter Solutions außerdem berechtigt, die Gewährleistung zunächst auf die Abtretung eigener Ansprüche gegenüber Herstellern, Lieferanten oder Autoren zu beschränken. Führt die Abtretung zu keiner ausreichenden Befriedigung oder ist bei Abtretung bereits erkennbar, daß eine Befriedung nicht möglich sein wird, beschränkt sich die Gewährleistung nach ihrer Wahl auf Minderung, Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Ist die Ware bei Gefahrenübergang mit einem Fehler behaftet, so ist Converter Solutions zunächst Gelegenheit zur Beseitung zu geben. Solange sind Ansprüche auf Wandlung oder Minderung ausgeschlossen. Ist die Mängelbeseitigung durch Converter Solutions endgültig fehlgeschlagen, kann der Besteller nach seiner Wahl anteilige Herabsetzung des Kaufpreises oder vollständige Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe der Ware verlangen. Rücksendungen sind nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Verkäufers zugelassen. Beanstandungen der Ware hebt die Annahme und Zahlungspflicht des Käufers nicht auf. Die Aufrechnung mit bestrittenen Gegenforderungen ist nicht zulässig. Converter Solutions kann anstelle von Nachbesserung Ersatzlieferung leisten. In diesem Falle sind Wandlung und Minderung ausgeschlossen. Im Falle der Nachbesserung übernimmt Converter Solutions die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Kunde, soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen. Im übrigen beurteilt sich die Erstattungsfähigkeit von erforderlichen Mehrkosten der Converter Solutions nach § 476a BGB. Wird fehlerhafte Ware an die Converter Solutions zurückgesandt, so kann Converter Solutions die Reparatur ablehnen, wenn der Sendung keine Rechnungskopie und kein Liefernachweis beigefügt sind. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, daß ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweils gültigen Servicepreisen der Converter Solutions berechnet.

  5. Haftung

    Converter Solutions haftet nicht für durch sie oder ihre Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachten Schäden. Dies gilt für sämtliche vertraglichen Ansprüche. Die Haftung für grob fahrlässiges Verschulden und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt davon unberührt. Die Haftung ist grundsätzlich auf den Wert der Warenlieferung der Höhe nach beschränkt. Im übrigen haftet die Converter Solutions nur für vorhersehbare Schäden. Gegen Schäden, welche den Wert der Ware wesentlich übersteigen, hat sich der Besteller auf eigene Kosten angemessen zu versichern. Verletzt er diese Obliegenheit, ist eine den Wert der Ware übersteigende vertragliche Haftung ausgeschlossen. Sämtliche vertraglichen Ansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten seit Lieferung bzw. Erbringung der Service-Leistung.

  6. Produkthaftung

    Converter Solutions weist ausdrücklich darauf hin, daß sie u.a. Software von Herstellern vertreibt, mit denen sie weder juristisch noch wirtschaftlich identisch oder verflochten ist. Converter Solutions ist daher bei Produkten, die nicht von ihr hergestellt werden, nicht Hersteller im Sinne von § 4, Abs. 1 Produkthaftungsgesetz. Der Besteller hat sich angemessen gegen Sach- bzw. Personenschäden, die durch die Benutzung der von der Converter Solutions gelieferten Ware entstehen können, zu versichern. Bei Verletzung dieser Obliegenheiten haftet der Besteller Converter Solutions insoweit aus positiver Forderungsverletzung. Soweit der Besteller Wiederverkäufer ist, wird vereinbart, daß er den Vertragsgegenstand in den Verkehr bringt.

    Die Produkthaftung von Converter Solutions ist ausgeschlossen, wenn der Besteller die Ware in den Verkehr bringt oder nach den Umständen davon auszugehen ist, daß das Produkt den Fehler, der den Schaden verursacht hat, noch nicht hatte, als der Besteller es in den Verkehr brachte oder nutzte, der Fehler darauf beruht, daß das Produkt in dem Zeitpunkt, in dem der Hersteller es in den Verkehr brachte, dazu zwingenden Rechtsvorschriften entsprochen hat, oder der Fehler nach dem Stand der Wissenschaft und Technik in dem Zeitpunkt, in dem das Produkt in den Verkehr gelangte, nicht erkannt werden konnte.

    Im Fall der Geltendmachung von Produkthaftungsansprüchen ist der Besteller zunächst mit der Abtretung von Ansprüchen gegenüber Dritten einverstanden, die von ihm vorrangig geltend zu machen sind. Dies gilt nicht, wenn im Zeitpunkt der Anspruchstellung erkennbar ist, daß eine Befriedigung aus der Abtretung nicht zu erreichen ist. Bis zur Rechtskraft einer Entscheidung in diesem Fall, verzichtet Converter Solutions auf die Einrede der Verjährung.

  7. Gewerbliche Schutzrechte

    Converter Solutions übernimmt keine Haftung dafür, daß die von ihr gelieferte Ware keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzt. Der Besteller ist verpflichtet, Converter Solutions unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden. Sind die gelieferten Waren nach Entwürfen oder Anweisungen des Bestellers erstellt worden, so hat der Besteller Converter Solutions von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden.

  8. Eigentumsvorbehalt

    Die Ware bleibt Eigentum von Converter Solutions bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Besteller. Der Besteller ist zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, nicht aber zur Verpfändung und Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Besteller auf das Eigentum der Converter Solutions hinzuweisen und die Converter Solutions unverzüglich zu unterrichten. Bei Weiterveräußerung an Dritte ist der Besteller dafür verantwortlich, daß der Dritte die Rechte von Converter Solutions berücksichtigt. Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leihstellung von Converter Solutions oder bei Vermögensverfall des Bestellers, darf Converter Solutions zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Bestellers betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch Converter Solutions gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Besteller Kaufmann ist. Der Besteller tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im voraus an Converter Solutions ab. Converter Solutions ist im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt und -verpflichtet. Auf Verlangen von Converter Solutions wird der Besteller die abgetretenen Forderungen benennen. Converter Solutions darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offenlegen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Zahlungsansprüche von Converter Solutions um mehr als 20 %, gibt Converter Solutions auf Verlangen des Bestellers den übersteigenden Teil der Sicherheiten frei. Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Ware bleibt im Eigentum von Converter Solutions. Sie darf von Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit Converter Solutions benutzt werden.

  9. Export- und Importgenehmigungen

    Von Converter Solutions gelieferte Produkte und technisches Know-How sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Besteller vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten - einzeln oder in systemintegrierter Form - ist für den Besteller genehmigungspflichtig und unterliegt den Außenwirtschaftvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des anderen, mit dem Besteller vereinbarten Lieferlandes. Der Besteller muß sich über diese Vorschriften selbständig informieren. Unabhängig davon, ob der Besteller den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert. Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit oder ohne Kenntnis von Converter Solutions bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Besteller haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber Converter Solutions.

  10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

    Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, so wird sie durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

  11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

    Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist Berlin. Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  12. Allgemeine Bestimmungen

    Verkaufspreise sind empfohlene Preisangaben, sofern nicht anders festgelegt. Alle Preisangaben verstehen sich ab dem Jahr 2002 als Euro-Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
    Alle aufgeführten Produktbezeichnungen und Firmenembleme unterliegen den gesetzlichen Copyright-Bestimmungen und sind u. U. Eigentum der entsprechenden Besitzer.


    Converter Solutions Systemtechnik GmbH
    Potsdamer Strasse 98
    14612 Falkensee

    Telefon: 03322-2790-0
    Fax: 03322-2790-59

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